Aktuell befindet sich kein Bebauungsplan in der Offenlage nach § 3 Baugesetzbuch.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln. Es gibt nicht für jedes Gebiet innerhalb der Stadt einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken ohne Bebauungsplan muss sich das Bauvorhaben in die Eigenart der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im sog. unbeplanten Außenbereich, also außerhalb des Siedlungszusammenhangs, dürfen Sie es grundsätzlich nicht bebauen. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, ob und in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschoße und zur zulässigen Dachform.Die Festsetzungsmöglichkeiten und Darstellungen sind im Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZVO) geregelt. Der Bebauungsplan enthält i.d.R. den eigentlichen Plan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000, textliche Festsetzungen und eine Planzeichenerklärung. Zusätzlich kann der Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften i.S.d. Landesbauordnung (LBO BW) enthalten.
Mühlacker
Bebauungsplan Stöckach 4. Änderung - Garagen- und Carportdächer
Bebauungsplan "Goldshalde Süd 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Bannholz West"
Dürrmenz
Bebauungsplan "Ortskern Dürrmenz - Bijouterie"
Bebauungsplan "Bodenrainweg 1. Teiländerung"
Enzberg
Großglattbach
Lienzingen
Lomersheim
Mühlhausen
Bebauungspläne werden i.d.R. aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt sind. Das zweistufige Regelverfahren beinhaltet eine Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Entwurfsoffenlage. Wird der Entwurf nach Durchführung der Offenlage nochmals geändert ist diese erneut durchzuführen. Im Rahmen der beiden Beteiligungen besteht die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. Ob für ein Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert wird bzw. wann die Beteiligung zu Bebauungsplanverfahren erfolgt, erfahren Sie in den amtlichen Bekanntmachungen des Mühlacker Tagblatts. Die Offenlage der Bebauungsplanentwürfe erfolgt in der Regel durch Planaushang im Foyer im 2. OG des Rathauses der Stadt Mühlacker. Die Pläne können auch im Internet unter dem Thema "Planen und Bauen" eingesehen werden.
Auskünfte über das für ein konkretes Grundstück geltende Planungsrecht bekommen Sie im Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Mühlacker.
Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt
Rathaus Kelterplatz 7
Raum 238
07041 876-254
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Raum 240
07041 876-259
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Raum 239
07041 876-256
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Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Do 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr