AA

Flächennutzungsplan (FNP) 2025 der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Mühlacker und der Gemeinde Ötisheim

Öffentlichkeitsbeteiligung in laufenden Flächennutzungsplanverfahren – nehmen Sie Stellung:

Entwurf „Flächennutzungsplan 2025 1. Änderung Gewerbeflächenerweiterung Enzberger Straße“ der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker – Ötisheim auf Markung Ötisheim
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft von Mühlacker und Ötisheim hat in seiner Sitzung am 04.02.2019 den Entwurf „Flächennutzungsplan 2025 1. Änderung Gewerbeflächenerweiterung Enzberger Straße“ der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker Ötisheim gebilligt und zur Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich liegt auf Gemarkung von Ötisheim, hier im Bereich der Enzberger Straße.

Ziele und Zwecke der Planung (gekürzt):
Die am Standort bestehende Firma ist im Bereich Werkzeugtechnik, Stanztechnik, Kunststofftechnik und Montagetechnik für Haushaltswaren, Telekommunikation, Elektrotechnik, Elektronik und Automobiltechnik tätig.
Anlass der 1. Änderung sind die fehlenden Parkplätze für die am Standort bestehende Firma sowie eine geplante Erweiterung der betrieblichen Flächen für Produktions-, Lager-, Büro und Technikflächen.
Auch die Kieselbronner Straße wird durch die ungenügende Parkraumsituation beeinträchtigt.
Die Anlage von insgesamt 110 neuen Stellplätzen soll der Entlastung der Parksituation im Gebiet dienen.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans kann mit Begründung (Fassung vom 12.11.2018) und Umweltbericht (Fassung vom 26.10.2017) in der Zeit vom 18.02.2019 bis 08.04.2019 (je einschließlich) eingesehen werden.

Öffentliche Bekanntmachung
Sitzungsvorlage Entwurfsbeschluss
Genehmigung Zielabweichung
Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung
Entwurf Plandarstellung Flächennutzungsplan 2025 1. Änderung Gewerbeflächenerweiterung Enzberger Straße
Begründung Entwurf Flächennutzungsplan 2025 1. Änderung Gewerbeflächenerweiterung Enzberger Straße

Flächennutzungsplan (FNP) 2025 der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Mühlacker und der Gemeinde Ötisheim

Der Flächennutzungsplan (FNP) 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim ist seit dem 28.09.2013 wirksam. Ziel des Flächennutzungsplans ist es, die Leitlinien der räumlichen Planung bis zum Jahr 2025 festzulegen. In ihm ist die Flächeninanspruchnahme für Siedlung, Kultur, Gewerbe, Industrie, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Ver- und Entsorgung, Verkehr sowie für die Entwicklung von Natur und Landschaft darzustellen.

Er besteht aus einem zeichnerischen Teil (Plan) und seiner Begründung mit Umweltbericht und Landschaftsplan.
Entsprechend des § 5 Baugesetzbuch (BauGB) stellt er die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen bis zum Jahr 2025 dar.

Im Flächennutzungsplan können Sie beispielsweise ablesen, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industrieflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind.
Die Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Mühlacker wurde auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplans 2020 (STEP 2020) erstellt.

Der Themenbereich Gewerbe - und somit die Darstellung eines erforderlichen Gewerbeentwicklungsschwerpunktes - wurde wegen der besonderen Komplexität des Themas aus dem FNP 2025 herausgenommen. Der FNP 2025 enthält also (noch) nicht die bis 2025 geplanten Gewerbeflächen. Dieser Teil des FNP und wird derzeit als Teilflächennutzungsplan 2025 Gewerbe weiterbearbeitet.

Der Flächennutzungsplan stellt keine verbindliche Rechtsnorm dar. Allein aufgrund der Darstellungen im Flächennutzungsplan können beispielsweise keine Ansprüche auf eine Baugenehmigung abgeleitet werden. Der FNP ist „behördenintern“ verbindlich, das bedeutet, er bildet für die Behörden die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (den Bebauungsplan).

Weitere Informationen

Flächennutzungsplan 2025
Begründung
Umweltbericht
Landschaftsplan Begründung
Landschaftsplan - Karte Schutzgut Boden
Landschaftsplan - Karte Schutzgut Klima/Luft
Landschaftspalan - Plan

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt

Kontakt

Planungs- und Baurechtsamt
Sachgebiet Planung
Rathaus Kelterplatz 7
Raum 240
07041 876-259
sgmndstdt-mhlckrd

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Do, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr