Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A informiert die Stadt Mühlacker hier nach Zuschlagserteilung über Auftragsvergaben im Rahmen von
ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Informationen werden für die Dauer von drei Monaten veröffentlicht.
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Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A informiert die Stadt Mühlacker hier nach Zuschlagserteilung über Auftragsvergaben im Rahmen von
Die Informationen werden für die Dauer von sechs Monaten veröffentlicht.
Keine Einträge vorhanden