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Beabsichtigte Vergabeverfahren nach VOB/A

Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A informiert die Stadt Mühlacker hier fortlaufend über beabsichtigte

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.